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Einreise nach Deutschland - Visa und konsularische Angelegenheiten PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 01. Oktober 2008 um 17:46 Uhr

Beantragung eines Visums

Ein Visum kann nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen. Antragsteller können einen Termin (Montag bis Freitag ab 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr) über das von der Botschaft beauftragte Call-Center Teleinfo Media - Telefon 1900 222 343 (nur aus Thailand zu erreichen) vereinbaren.

Das Call-Center nimmt Familiennamen, Vornamen und Passnummer der Antragsteller auf und vergibt einen Termin für das Interview in der Botschaft. Die Telefongebühren für den Anrufer belaufen sich auf 9 Baht pro Minute. Termine können weder telefonisch noch per E-mail über die Botschaft vereinbart werden.

Sollten Antragsteller das Angebot zur Terminvereinbarung durch das von der Botschaft beauftragte Call Center nicht nutzen wollen, so haben diese die Möglichkeit, einen Termin auch direkt und kostenfrei bei der Botschaft zu vereinbaren. Für eine solche Terminvereinbarung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers unter Vorlage des zu visierenden Reisepasses erforderlich (dienstags und donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr an der Pforte der Botschaft). Die Antragsteller müssen dennoch zum vereinbarten Termin persönlich erscheinen.

Schengen Visa

Die Bearbeitungsdauer für Inhaber thailändischer Reisepässe beträgt nach Antragstellung etwa 3 Tage. Antragsteller anderer Staaten müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Die Antragstellung kann nur mit vorausgegangener Terminvereinbahrung und persönlichen Erscheinen erfolgen.

Das Gespräch am Schalter wird aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit dem Antragsteller/in geführt. Der oder die Einladende die einen Antragsteller/in begleiten, müssen aus organisatorischen Gründen im Warteraum verbleiben.

Mit einem Schengen-Visum kann der/die Antrgasteller/in außer nach Deutschland auch in folgende Staaten reisen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Ein Visum kann für eine oder mehrere Einreisen beantragt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer kann jedoch nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr betragen, gerechnet vom Datum der ersten Einreise.

Der Antrag ist bei der deutschen Botschaft zu stellen, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Wenn nachweislich kein Hauptreiseziel in einen Schengen-Staat liegt, ist die Botschaft des Schengen-Staates zuständig, in der die erste Einreise erfolgt.

Folgende Unterlagen müssen immer vorgelegt werden:

  • Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums. Sie müssen jede Frage vollständig und inhaltlich korrekt beantworten, da Ihr Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.

  • zwei Passfotos- 5 x 3 cm, weißer Hintergrund

  • Gültiger Reisepass oder anerkanntes Reisedokument. Der Pass muss mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.

  • Finanzierungsnachweis:

    - eine förmliche Verpflichtungserklärung Ihres Einladers gem. § 66 Abs. 2 ff AufenthG für Besuchsreisen (zu beglaubigen in Deutschland von der Ausländerbehörde des Wohnsitzes des Einladers; nur falls der Einlader seinen ständigen Aufenthalt in Thailand hat – Abmeldung aus Deutschland – wird die Verpflichtungserklärung von der Botschaft oder den deutschen Honorarkonsuln beglaubigt), oder

    - eine Einladung Ihrer Geschäftspartner in Deutschland für Geschäftsreisen oder

    - Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können.

  • Nur bei touristischen Reisen (nicht bei Besuchs- oder Geschäftsreisen): Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten. Es muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt werden!

  • Nur bei touristischen Reisen (nicht bei Besuchs- oder Geschäftsreisen): Nachweis über die Unterkunft (Hotelreservierung oder Einladungsschreiben)

  • Nachweis über ausreichende Reiserankenversicherung (mind. 30.000 Euro oder entsprechender Betrag in Baht) für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Schengengeltungsbereich. Eine Liste von anerkannten Reisekrankenversicherungen finden Sie auf dem folgenden Link:

    Hinweise zu Krankenversicherungen

  • 1 Kopie aller vorgelegten Unterlagen (vom Reisepass: Kopie Lichtbildseite und ggfs. von Visa)

  • Hinweise:
    Gebühren sind
    in Thai Baht zu entrichten und betragen z.Zt. 60 Euro = ca. 3.000 Baht. Kinder unter 6 Jahren sowie Ehegatten von EU-Staatsangehörigen erhalten das Visum gebührenfrei.

Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist.

Die Botschaft weist darauf hin, dass ggfs. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Auch bei Besuchs- oder Geschäftsreisen kann eine Hotel- bzw. Flugreservierung nachgefordert werden, falls der Reiseverlauf nicht abschließend geklärt ist. Das Original der Verpflichtungserklärung wird dem Antragsteller ausgehändigt und ist bei der Reise mitzuführen.

Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Grundsätzlich sind Unterlagen des Antragstellers über (sofern zutreffend) seinen Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung sowie Ehe und/oder Kinder bei jeder Antragstellung erforderlich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.

Visa über 90 Tage (nationales Visum)
Hinweis zur Beantragung von Visa über 90Tage

Der Geltungsbereich für Visa für einen Aufenthalt von über 90 Tagen (nationales Visum) umfasst ausschließlich Deutschland. Für Antragsteller unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,-- Euro (ca. 3.000,-- Baht) für Antragsteller ab 18 Jahren. Die Bearbeitungsgebühr für Antragsteller bis 18 Jahre beträgt 30,-- Euro (ca. 1.500,-- Baht). Die Botschaft bittet um Verständnis dafür, dass die Antragstellung persönlich erfolgen muss.

Antragsteller müssen einen Termin vorher über das von der Botschaft beauftragte Call-Center Teleinfo Media - Telefon 1900 222 343 (nur aus Thailand zu erreichen) vereinbaren. Das Gespräch am Schalter wird aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit dem Antragsteller/in geführt. Der oder die Einladende die einen Antragsteller/in begleiten, müssen aus organisatorischen Gründen im Warteraum verbleiben.

Es wird von der Botschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Antrag für einen Aufenthalt von über 90 Tagen der Zustimmung der innerdeutschen Behörden bedarf. Die Botschaft leitet den vollständig ausgefüllten Antrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiter. Dieses Verfahren dauert in der Regel 2-3 Monate. Das Visum kann erst erteilt werden, wenn eine Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt. Die Botschaft bittet um Verständnis dafür, dass die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden kann, wenn es von der zuständigen Ausländerbehörde gefordert wird. Die Botschaft setzt sich mit dem/der Antragsteller/in automatisch in Verbindung, sobald das Visum erteilt wurde. Nehmen Sie daher von Sachstandsanfragen in den ersten beiden Monaten Abstand.

Bei Antragstellung sind grundsätzlich zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare mit drei Passfotos (weißer Hintergrund), der Reisepass und der Nachweis der Finanzierung des Aufenthaltes in Deutschland, sowie zwei Sätze Kopien der Unterlagen vorzulegen.

Zusätzlich bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:

  1. Bei angestrebtem Studium in Deutschland:
    Zulassungsbescheid oder Bewerbungsbestätigung,
    Nachweis der Finanzierung für mindestens 1 Jahr
    (Berlin 2 Jahre), 585,-- €/monatlich

  2. Visum zur Arbeitsaufnahme (auch Spezialitätenköche):
    Arbeitsvertrag, Zeugnisse des früheren Arbeitgebers.
    Spezialitätenköche müssen eine Bescheinigung der
    Thai-Swiss Culinary Education Center, Dusit Thani College
    oder Suan Dusit International Culinary School vorlegen.

    Thai-Swiss Culinary Education Center

    21/848 Moo 12, Soi 4.,
    Bangna-Trad Highway km2
    Bangna, Bangkok 10260
    Telefon: 02-399 1099
    Fax: 02-749 3933

  1. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

  2. www.thai-culinary.com

    Dusit Thani College
    1, Soi Kaenthong, Nongbon, Prawet
    Bangkok 10250
    Tel.: 02-361 7811-3
    Fax: 02-361 7806
    www.dtc.ac.th

    Suan Dusit International Culinary School
    295, Ratchasima Rd., Dusit
    Bangkok 10300
    Tel.: 02-244 5391-3
    Fax: 02-244 5390
    www.chefschool.dusit.ac.th

  3. Berufsausbildung/Sprachkurs:
    Ausbildungsvertrag oder Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs (mind. 20 Std/Woche) (s. Merkblatt Sprachkurs/Studium)

  4. Familienzusammenführung nach erfolgter Eheschließung: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (s. Merkblatt Sprachnachweis), Heiratsurkunde*

  5. Familiennachzug von Kindern: Geburtsurkunde der Kinder *
    Nachweis des Sorgerechts
    *

  6. Bei beabsichtigter Eheschließung in Deutschland:
    Vorlage aller für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (s. Merkblatt Eheschließung );
    Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (s. Merkblatt Sprachnachweis) Merkblatt Eheschließung, Merkblatt Sprachnachweis

  7. Bei beabsichtigter Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebenspartnerschaft:
    Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Meldebescheinigung, eventuell Vorlage eines notariell beurkundeten Partnerschaftsvertrages
    *
    ,Sprachnachweis

  8. Au-Pair:
    s. gesondertes Merkblatt Au-Pair

    * Das Legalisationsersatzverfahren der o.a. thailändischen Urkunden kann zeitgleich beantragt werden.

 

Alle Angaben ohne Gewähr